| In der Alterssiedlung stehen 28 1½-Zimmerwohnungen und 15 2½-Zimmerwohnungen für Betreutes Wohnen zur Verfügung. Die Wohnungen werden in der Regel an Personen ab dem 60. Altersjahr vermietet. Für neu zuziehende Mieter gilt grundsätzlich eine obere Altersgrenze von 80 Jahren.
Die Mietzinse betragen pro Monat für 1 ½-Zimmerwohnungen zwischen CHF 796.00 und CHF 808.00 und für 2 ½-Zimmerwohnungen zwischen CHF 992.00 und CHF 1'007.00. Im Mietzins sind sämtliche Nebenkosten (inkl. Strom, Abfallgebühren, Abwasser etc.) enthalten.
„Betreutes Wohnen“ bedeutet für uns bedarfsgerechtes Wohnen im Alter oder bei Behinderung. Es sichert den betreuten Personen ein höchstmögliches Mass an eigenständiger Lebensführung in ihrer Wohnung. Die Dienstleistungen im Rahmen des Betreuten Wohnens sollen die Bewohnenden der Alterssiedlung bei der Sicherung der selbstständigen Lebensführung unterstützen, auch bei zunehmender Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. Im Krankheitsfall werden die Mieterinnen und Mieter grundsätzlich von der ortsansässigen Spitex, in Notfällen und ausserhalb der Spitex-Zeiten vom Pflegepersonal des Alterszentrum Suhrhard gepflegt und betreut.
Die Betreuungsleistungen werden zusätzlich zum Mietzins und den Nebenkosten in Rechnung gestellt. Die Grundpauschale ist von allen Bewohnenden zu bezahlen und beträgt für 1-Zimmerhaushalte CHF 130.00 bzw. für 2-Zimmerhaushalte CHF 175.00 pro Monat.
In der Grundpauschale sind folgende Leistungen enthalten:
- 24 Stunden-Notruf
- Sprechstunde, Betreuung und Beratung
- Hauskultur
- Pflege und Betreuung in Notfällen und Ausnahmesituationen (in der Grundpauschale ist eine maximale Einsatzzeit von ½ Stunde pro Einsatz eingerechnet)
- Reparaturen ausgeführt durch den Hauswart (in der Grundpauschale ist eine maximale Einsatzzeit von ½ Stunden pro Einsatz eingerechnet)
- Fensterreinigung (in der Grundpauschale ist eine jährlich zweimalige Reinigung sämtlicher Fenster in der Mietwohnung eingeschlossen)
Die Leistungen „à la carte“ sind freiwillig und werden auf Wunsch der Mieterinnen und Mieter durchgeführt und werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Kostenpflichtige Leistungen „à la carte“ sind:
- Pflege und Betreuung in Notfällen und Ausnahmesituationen (die ½ Stunde übersteigende Einsatzzeit pro Einsatz sowie Pflegematerial)
- Pflege und Betreuung geplant (Pflege und Betreuung ausserhalb der Spitex-Zeiten in Absprache mit der Spitex)
- Wohnungsreinigung
- Fensterreinigung (zusätzliche Reinigung zu den jährlich zweimaligen Fensterreinigungen, die in der Grundpauschale inbegriffen sind)
- Wäschebesorgung
- Verpflegungsdienst (Frühstück, Mittagessen und Abendessen können vom Alterszentrum Suhrhard bezogen werden)
- Abwesenheitsservice (z.B. Blumen giessen, Lüften der Wohnung)
> Anmeldeformular (32kb)
> Betreuungsvertrag (45kb) |