Unser Angebot

Heimbewohner

Das Alterszentrum Suhrhard wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Alterszentrums Suhrhard richten. Sie setzen sich zusammen aus den Pensionstaxen, den Betreuungs-, den Pflegetaxen sowie den Sonderverrechnungen. Die Höhe der Taxen richtet sich nach der gültigen Taxordnung sowie Taxtabelle. Die Taxordnung wird jährlich vom Verwaltungsrat erlassen.


In den Pensionstaxen sind inbegriffen:

  • Miete für das Zimmer mit den dazu gehörigen Einrichtungen
  • Nebenkosten, Strom, Wasser
  • Wöchtenliche Zimmerreinigung
  • Vollpension (drei Mahlzeiten täglich nach Menüplan)
  • Notruf
  • Aufbereiten der hauseigenen Bett-/Frotteewäsche
  • Aufbereiten der persönlichen Wäsche
  • Benutzung der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen sowie Gartenanlage
  • Anschlussmöglichkeiten für Telefon, Radio und Fernseher im Zimmer

Nicht inbegriffen:

  • Ärztliche Betreuung, Medikamente und Pflegematerial
  • Coiffeur und Fusspflege sowie Toilettenartikel
  • Zimmerservice aus Komfortgründen
  • Flicken und Bezeichnen der persönlichen Wäsche
  • Chemische Reinigung der Kleider
  • Anschlussgebühren für TV und Internet
  • Sonderleistungen
  • Konsumation im Café Suhrhard

Die Betreuungstaxen sind die Entschädigung für erbrachte Betreuungsleistungen im Rahmen der Vollkostenrechnung. Darin eingerechnet sind z.B. folgende Leistungen (keine abschliessende Aufzählung):

  • von Pflegenden erbrachte Betreuungsleistungen, welche nicht über Pflegeleistungen abgerechnet werden können
  • Präsenz Nachtwache
  • Anlässe und Veranstaltungen im Haus und Ausflüge
  • Aktivierungsangebote
  • Gespräche mit Angehörigen und Amtsstellen
  • Allgemeine Beratungen
  • Investitionsanteil gemäss Vorgaben des Pflegegesetzes

Die Pflegetaxen werden nach dem BESA-System berechnet. Die Ersteinstufung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt aufgrund der dokumentierten Pflegevereinbarung bzw. der Pflegezielfestsetzung. Die Einstufung wird mindestens halbjährlich überprüft und bei Veränderung der Situation angepasst. Eine neue Einstufung erfolgt sofort, wenn eine mehr als eine Woche pro Monat dauernde oder bleibende Veränderung eingetreten ist.

Die Taxen für Sonderverrechnungen sind in der Taxordnung geregelt.

Die erbrachten Leistungen (Pensions–/Betreuungstaxen und der Anteil der Pflegetaxen zu Lasten der Bewohnenden und der Krankenversicherer sowie allfällige Sonderverrechnungen) werden zu Handen der Bewohnenden bzw. deren gesetzlichen Vertretenden monatlich in Rechnung gestellt.


Zur Deckung der Heimkosten stehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Rente der Ausgleichskasse
  • Rente der Pensionskasse
  • Beitrag der Krankenkasse an die Pflegetaxen
  • Beiträge der öffentlichen Hand an die Pflegetaxen
  • Hilflosenentschädigung der Ausgleichskasse
  • Ergänzungsleistungen zur AHV

Die Beiträge der Krankenkassen und Ausgleichskassen an die durch den Heimaufenthalt anfallenden Kosten müssen von den Bewohnenden bzw. deren gesetzlichen Vertretenden bei den zuständigen Stellen beantragt werden. Die Beiträge der öffentlichen Hand an die Pflegetaxen werden dieser grundsätzlich direkt in Rechnung gestellt.

Für weitere Informationen stehen folgende Dokumente für Sie zum Download bereit:

Taxtabelle 2023 (PDF)
Taxordnung 2023 (PDF) Taxtabelle T&N 2023 (PDF) Taxordnung T&N 2023 (PDF) Hausordnung PH (PDF)